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Einreise/Ausreise und Zollbestimmungen

Bürger aus den EU Staaten und der Schweiz

Bürger aus diesen Ländern können zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken ohne Visum für 90 Tage nach Costa Rica einreisen. Wer länger in Costa Rica bleiben möchte, sollte vor Ablauf der 90 Tage für mindestens 72 Std. ausreisen, um danach erneut nach Costa Rica einreisen zu können. Bei Ausreise nach z.B. nach Panama oder Nigaragua wird in der Regel das Ausreiseticket aus Costa Rica nach Europa oder der USA gefordert, um danach wieder nach Costa Rica einreisen zu können. Bei Zwischenlandungen in den USA muss deren Einreisebestimmungen (siehe unten) beachten werden. Seit Oktober 2004 ist das Einreisen in die USA ohne Visum nur mit einem maschinenlesbaren Reisepass möglich. Dies gilt für alle Reisenden und alle Altersgruppen.

Transitreisen über die USA

Ab dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden aus Ländern des "Visa Waiver Programs" (VWP), vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov eine elektronische Einreiseerlaubnis ("Electronic System for Travel Authorization"-ESTA-) Gebühr USD 14 einholen.

Sicherheitsbestimmungen

Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage und der sich daraus ergebenden Bestimmungen der US-amerikanischen "Transportation Security Administration" (TSA) dürfen Fluggäste keine Flüssigkeiten oder Gele in irgendeiner Form an Bord oder im Sicherheitsbereich des Flughafens mit sich führen. Dies schliesst Getränke, Shampoos, Sonnenlotionen, Cremes, Zahnpasta, Haargel und andere Artikel gleicher Art ein. Diese Artikel dürfen nur im aufzugebenden Gepäck transportiert werden.

Folgende Artikel dürfen weiterhin mit an Bord genommen werden: Babynahrung, Muttermilch oder Saft, für ein mitreisendes Baby oder Kleinkind, verordnete Medikamente, wobei der Name auf dem Rezept mit dem Namen im Passagierticket übereinstimmen muss (Rezept daher mitnehmen!), Insulin und andere notwendige, aber nicht verordnete Medikamente. Getränke, die im Sicherheitsbereich des Flughafens gekauft wurden, müssen vor Betreten der Maschine konsumiert werden.

Zollbestimmungen

Der Zoll überwacht grundsätzlich den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Zusätzlich zu den Zollbestimmungen sind bei der Einreise auch die nationalen Einreisebestimmungen zu beachten.
Zölle werden in Costa Rica nicht auf Artikel des persönlichen privaten und beruflichen Gebrauchs erhoben, sofern es sich um Mengen handelt, die nicht eine kommerzielle Nutzung vermuten lassen. Die Gesetze von Costa Rica erlauben die Durchsuchung des Gepäcks und sehen ausserdem vor, dass Reisende Formulare auszufüllen haben, in denen mitgeführte Artikel einschliesslich Obst, Gemüse, Rindfleisch etc. deklariert werden müssen. Im Falle von Familien ist nur eine Zolldeklaration vom Familienoberhaupt auszufüllen.

Deviseneinfuhr

Landes- und Fremdwährung dürfen unbegrenzt eingeführt werden. Die Ein- und Ausfuhr der Landes- und Fremdwährungen ist ab einem Betrag im Gegenwert von 10.000 USD deklarationspflichtig.

Ausreisesteuern

Zum Zeitpunkt der Ausreise wird eine Flughafensteuer bzw. Ausreisesteuer für Touristen von z. Zt. 26,00 USD sowie ggf.. eine Sicherheitsgebühr von z.Zt. 6,00 USD pro Person erhoben. Beide Gebühren können in USD Dollar, Colones, oder per Kreditkarte beglichen werden. Ausgenommen von der Ausreisesteuer sind Transitpassagiere, die innerhalb von 12 Stunden Costa Rica wieder verlassen.

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