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Costa Rica das Steuerparadies in Zentralamerika

Costa Rica – das Steuerparadies in Zentralamerika

Unternehmen sowie Privatpersonen zahlen Steuern prinzipiell nur auf das im Inland erwirtschaftete Einkommen, ausländisches Einkommen ist somit "gratis". Was die Besteuerung des Kapitals angeht, so liegen die Sätze weit unter dem, was in Europa oder den USA dem Fiskus abzuführen ist. Ja, Costa Rica ist eine Steueroase und eignet sich für Pensionäre, Aussteiger und so auch für Unternehmer und Investoren. Ja, Costa Rica sucht sogar und umwirbt Investoren, vor allem in den Bereichen Landwirtschaft und Tourismus.

Steuersystem

Zwar galt Costa Rica offiziell noch nie als absolutes Steuerparadies, jedoch konnte die Steuerbelastung lange Zeit relativ gering gehalten werden. Heute sind die Steuersätze noch immer recht moderat, jedoch werden Steuern konsequenter eingetrieben, aber noch immer ist es an der Tagesordnung, dass vor allem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit erheblich nach unten korrigiert werden. Die gesetzlichen Buchführungsvorschriften liessen dem Steuerpflichtigen hier einen grossen Spielraum, der auch weidlich genutzt wurde und dadurch entstanden dem costarikanischen Fiskus immer wieder hohe Einnahmeausfälle. 
Erst nachdem die öffentlichen Finanzen in eine bedenkliche Schieflage gerieten, zog die Regierung die Konsequenzen und erliess 1995 neue Steuergesetze. Damit wurden vor allem die Buchführungsvorschriften verschärft und die drohenden Sanktionen bei einer Verletzung der Steuergesetze erheblich aufgestockt. Neben höheren Geldbussen drohen neuerdings auch strafrechtliche Verfolgung und beispielsweise sogar die zwangsweise Auflösung einer Firma. In der Praxis ist seitdem jedoch nur die Anzahl abgegebener Steuererklärungen gestiegen. So richtig ernst mag in Costa Rica die Steuern noch immer kaum jemand nehmen.

Einkommenssteuer

Alle natürlichen und juristischen Personen zahlen Steuern für den Teil ihrer Einkünfte, der in Costa Rica erzielt wurde. Im Ausland entstandenes Einkommen wird in Costa Rica unabhängig von der Art der Quelle nicht besteuert. Aufgrund dieser beschränkten Steuerpflicht stellt sich das Problem der Doppelbesteuerung aus costarikanischer Sicht nicht. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Costa Rica und beispielsweise Deutschland ist zwar bereits vereinbart, aber von beiden Seiten noch nicht ratifiziert worden.

Das zu versteuernde Einkommen wird ermittelt, indem von einem umfassenden Bruttoeinkommen gesetzlich festgelegte Posten (Freibeträge für Kinder und Ehepartner, Versicherungsbeiträge, Betriebskosten und sonstige Geschäftsausgaben, etc. ) abgezogen werden. 
Das Bruttoeinkommen umfasst sämtliche Einkünfte und Gewinne, die in einem Steuerjahr in Costa Rica erzielt werden. Dazu gehören auch Einkünfte aus Kapitalanlagen, Immobiliengeschäften und anderen Ertrag abwerfenden Tätigkeiten. Steuerfrei hingegen sind Erbschaften, Spenden und Lotteriegewinne!

Das Steuerjahr beginnt in Costa Rica am 1. Oktober und endet am 30. September. Die Einkommensteuererklärung (declaración de la renta) muss spätestens bis zum 30. November eines Jahres beim Finanzamt, dem Steuerbüro (Tributación Directa) des Finanzministeriums (Ministerio de Hacienda) abgegeben werden. Werden die fälligen Steuern nicht spätestens bis zum 30. Dezember entrichtet, so werden zusätzliche Zinsen und Gebühren fällig.

Natürliche Personen und Unternehmen unterliegen mit ihren Einkünften unterschiedlichen Steuersätzen. Zudem unterscheidet das costarikanische Steuerrecht bei natürlichen Personen zwischen dem Einkommen aus abhängiger Beschäftigung und dem aus selbständiger Tätigkeit. Für die beiden Einkommenskategorien gelten unterschiedliche Steuertarife mit einem progressiven Tarifverlauf. Die entsprechenden Einkommensgrenzen und Freibeträge werden regelmässig an den Preisindex der Zentralbank angepasst.

   Auf einigen Gütern wird zudem eine spezielle Verbrauchssteuer (Impuesto Selectivo de Consumo) in Höhe von 8 bzw. 10% erhoben. Diese Steuer trifft insbesondere die  meisten Importwaren.

Umsatz- und Verbrauchssteuern

In Costa Rica wird eine Umsatzsteuer (Impuesto de Ventas) auf Güter und Dienstleistungen erhoben, sie beträgt zur Zeit 13%. 
Von der Besteuerung ausgenommen sind die folgenden Waren:

• Waren des täglichen Bedarfs.
• Arzneimittel, die in einer Liste der costarikanischen Kasse für soziale Sicherheit erfasst sind.
• landwirtschaftliche Halb- und Fertigwaren.
• Handwerkszeug und Ausrüstungen zum Gebrauch in der Landwirtschaft.
• veterinärmedizinische Erzeugnisse.
• Roh- und Röstkaffee.

Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer haben eine enorme Bedeutung für den costarikanischen Fiskus. Zusammen den Importzöllen bilden sie rund zwei Drittel der Staatseinnahmen. 

Übertragungsssteuern

Bei Grundstückübertragungen wird eine Transfersteuer (Impuesto de Traspaso) in Höhe von 3% ist fällig und zwar dann, wenn der Kaufvertrag dem Register zur Anmeldung vorgelegt wird. 
Bei der Übertragung eines Fahrzeugs wird eine Steuer in Höhe von 5% des Kaufpreises erhoben.

Grundsteuern

Auf Immobilien erhebt die entsprechende Gemeindeverwaltung eine jährliche Grundsteuer, die meist auch die Abfallgebühren für das Steuerjahr enthalten, falls ein Haus auf dem Grundstück steht. Die Eintreibung durch die lokalen Verwaltungen funktioniert noch nicht reibungslos, zudem variieren die Erhebungszeiträume von einer Gemeinde zur anderen. In manchen Gemeinden ist die Steuer jährlich, in anderen halb- oder sogar vierteljährlich zu entrichten. Die jeweiligen Gemeinden setzen den Tarif nach eigenem Ermessen fest, jedoch bis maximal 1% des Kaufpreises. In regelmässigen Abständen werden die Vermögenswerte neu eingeschätzt und somit die Steuern angepasst.

Siehe auch:

http://www.costaricaweb.com/business/cindetaxes.htm
http://dgt.hacienda.go.cr/oficina/herramientas/Paginas/EDDIElaboracionDigitaldeDeclaracionesdeImpuestos.aspx

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